
Regelungen für die Schulen ab dem 11. Januar
Seit heute(06.01.2020) liegt uns dazu ein offizielles Schreiben aus dem Kultusministerium vor. Das Schreiben und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums unter:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien
- Grundschulen : Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
- Notbetreuung:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden können?
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich
durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Es ist deshalb für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass
die Erziehungsberechtigten beide entweder in ihrer beruflichen Tätigkeit
unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und
sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.
Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der
Wohnung oder in Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die
berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch
nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.
Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit
bzw. Studium/Schule an.
Auch wenn das Kindeswohl dies erfordert oder andere schwerwiegende Gründe, z.B.
pflegebedürftige Angehörige oder ehrenamtlicher Einsatz in Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten oder Feuerwehren, vorliegen, ist eine Aufnahme in die Notbetreuung
möglich. - Für die Eltern von Klasse 4: Die für die kommende Woche vereinbarten Beratungsgespräche für die weiterführenden Schulen finden in Absprache mit der Klassenlehrerin Frau Kuhn wie vereinbart statt.